Teamwork

Arbeiten bei Schaffrin Personalmanagement GmbH

Wir haben Arbeit für Sie!

Ob Helfertätigkeit oder eine Anstellung als Facharbeiter mit Verantwortung – wir finden mit Ihnen den besseren Weg. Für uns bedeutet das:

Wir nehmen Sie menschlich und mit Respekt in unser Team auf.

Wir fördern Sie in Ihren Stärken, arbeiten mit Ihnen an Ihrer Qualifikation und finden den richtigen Platz für Sie.

Wir planen langfristig mit Ihnen.

Wir freuen uns auf Sie!

Hinweise für Ihre Bewerbung finden Sie in unseren Annoncen und unter Fragen und Antworten.

Sollte bei unseren aktuellen Stellenangeboten noch nichts für Sie dabei sein, freuen wir uns dennoch auf Ihre Unterlagen.

Aktuelle Stellenangebote

Nichts für Sie dabei? Wir freuen uns trotzdem über Ihre Bewerbung!

FAQ

Fragen und Antworten

Zeitarbeit ist ein ebenso normales Arbeitsverhältnis, wie bei jedem anderen Arbeitgeber auch. Der einzige Unterschied ist der, dass Sie nicht in unseren Büroräumen arbeiten, sondern bei unseren Kunden.

Zeitarbeitnehmer müssen grundsätzlich genauso bezahlt werden, wie die Mitarbeiter im Kundenbetrieb, die vergleichbare Tätigkeiten ausüben („equal pay“), es sein denn, es findet ein Tarifvertrag für die Zeitarbeit Anwendung („Tariföffnungsklausel“). Der iGZ hat einen solchen Tarifvertrag mit der DGB-Tarifgemeinschaft ausgehandelt. Nach diesem müssen alle iGZ-Mitgliedsunternehmen ihre Mitarbeiter entlohnen. Aber auch hier gilt: Nur für faire Entlohnung kann man gute Leistung bekommen.

Arbeitgeber des Zeitarbeiternehmers ist das Zeitarbeitsunternehmen, denn der Arbeitsvertrag wird zwischen diesen beiden geschlossen. Das Zeitarbeitsunternehmen bezahlt auch das Gehalt des Leiharbeitnehmers. Es gibt aber noch einen zweiten „Chef“ – im Entleihbetrieb. Der Zeitarbeitnehmer ist – wie alle anderen Arbeitnehmer auch dazu verpflichtet, den Weisungen des Vorgesetzten im entleihenden Betrieb Folge zu leisten.

Wer einen Arbeitsvertrag mit einem Zeitarbeitsunternehmen abgeschlossen hat, befindet sich in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis. Damit ist er wie alle anderen Arbeitnehmer  gesetzlich sozial abgesichert.

Zeitarbeitsunternehmen sind verpflichtet, den Arbeitgeberanteil an den Sozialversicherungen, sprich Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung, abzuführen.  Arbeitnehmerüberlassung ist erlaubnispflichtig und unterliegt einer besonders strengen Überwachung über die Einhaltung dieser Verpflichtung.

Konkret bedeutet das, dass die üblichen arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften auch für einen Zeitarbeiter gelten. Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Arbeitsschutz, Urlaubsanspruch, Schwerbehinderten- und Mutterschutz sowie Kündigungsfristen gelten im gleichen Maß für Arbeitnehmer in der Zeitarbeit.

Die Einsatzdauer unserer Mitarbeiter bei unseren Kunden variiert. Kurzeinsätze von einigen Tagen sind ebenso möglich wie lanfristige Tätigkeiten, je nach Kundenanforderung.

Wenn Sie die Arbeit bei einem Kunden erledigt haben und nicht gleich ein neuer Einsatz bei einem anderen Kunden ansteht, erhalten Sie dennoch das vertraglich vereinbarte Gehalt. Im Arbeitsvertrag garantieren wir Ihnen eine wöchentliche Arbeitszeit, die wir Ihnen vergüten. Sollte Sie also ein Kunde ausnahmsweise weniger als die wöchentlich vereinbarte Arbeitszeit beschäftigen können, bekommen Sie trotzdem Ihre vertraglich garantierte Stundenzahl bezahlt.Inhalt umschalten

Auf einem Zeitkonto werden Stunden angespart, die über die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit hinaus geleistet werden. Sie werden z.B. als Freizeitausgleich abgegolten. Für den Arbeitgeber ist das Arbeitszeitkonto ein wichtiges Instrument, um flexibel auf Auftragssituationen zu reagieren. Der Arbeitnehmer kann sich auf diese Weise zusätzliche bezahlte freie Tage verschaffen, ohne sein Urlaubskonto zu beanspruchen. Inhalt umschalten

Grundsätzlich bevorzugen wir zwei Wege, sich zu bewerben:

  • Online-Bewerbungen per Email.
  • schriftliche Bewerbung auf dem Postweg.

 

Folgende Unterlagen wünschen wir uns von Ihnen:

  • Anschreiben mit vollständiger Adresse und – ganz wichtig – einer Rufnummer, unter der wir Sie gut erreichen können,
  • Aktueller, vollständiger Lebenslauf mit den erworbenen Qualifikationen (beispielsweise Schweißschein, Staplerschein, EDV-Zertifikate)
  • Ggf. das letzte Arbeitszeugnis und wichtige Zertifikate.

 

Wenn Sie auf eine unserer Stellenannoncen reagieren, sollten Sie den Bezug zur Annonce klar erkennbar machen.

Wir begrüßen auch „Intitiativ-Bewerbungen“. Dann genügt uns eine Kurzbewerbung, in der Sie Ihre Qualifikation, Ihre Berufserfahrungen sowie mögliche Einsatzgebiete und Tätigkeiten angeben.

Sofern Sie sich online bewerben, können Sie Zeugnisse gern später nachreichen.

Sollten wir keine adäquate Stelle für Sie haben,  senden wir Ihnen auf Wunsch Ihre Unterlagen zurück, sofern Sie einen ausreichend frankierten Freiumschlag mit Ihren Unterlagen beifügen. Ansonsten bewahren wir Ihre Unterlagen ordnungsgemäß auf und behandeln Sie absolut vertraulich. Für Online-Bewerbungen gilt: kurze Nachricht genügt, wenn Sie wünschen, dass wir Ihre Daten löschen.

Tarifvertrag

Als Mitglied des Interessenverbandes Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V. (iGZ) schließen wir unsere Verträge auf Basis des „Tarifwerkes IGZ – DGB“.

Die aktuelle Version finden Sie hier zum Download (Pdf).

Wenn Sie Fragen hierzu haben, stehen wir für Bewerber, Mitarbeiter und Kunden gern zur Verfügung.

iGZ - Ethik Kodex

Als Mitglied des Interessenverbandes Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V. (iGZ) schließen wir unsere Verträge auf Basis des „Tarifwerkes IGZ – DGB“.

Die aktuelle Version finden Sie hier.

Wenn Sie Fragen hierzu haben, stehen wir für Bewerber, Mitarbeiter und Kunden gern zur Verfügung.

Kontakt und Schlichtungsstelle:
www.kuss-zeitarbeit.de